Förderung


Ein wichtiges finanzielles Standbein der Selbsthilfearbeit ist die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Nicht zuletzt durch entsprechende gesetzliche Regelungen, die die Krankenkassen zur Förderung verpflichten ist diese Finanzspritze noch nicht dem Kostendruck zum Opfer gefallen. Dies zeigt aber auch im positiven Sinne, dass auf allen Ebenen erkannt wurde, dass die Selbsthilfe in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung und des Sozialsystems darstellt und deswegen gefördert und geschützt werden muß.
Förderung gibt es in zwei Formen. Die Pauschalförderung ist für die laufende Arbeit gedacht und die Projektförderung für einzelne außergewöhnliche Vorhaben. Je nach Organisationsform, von der lokalen Selbsthilfegruppe bis hin zu Dachverbänden auf Landesebene und Bundesebene, wird vielfältig gefördert. Der Deutsche vitiligo-Bund e.V. erhält als bundesweit tätiger Verein seine Förderung von der Bundesebene der Kassen. Eigenmittel (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind dennoch notwendig, denn nicht immmer reichen die Fördermittel für eine vollständige Förderung aller Anträge und ein Eigenanteil wird in Regel auch vorgesehen.

Förderung des Deutschen Vitiligo-Bundes in 2011
In 2011 haben wir folgende Förderbeträge erhalten und bedanken uns für diese Unterstützung:
  • GKV-Gemeinschaftsförderung 5.000 Euro Pauschalförderung (AOK-Bundesverband, BKK-Bundesverband, IKK, Knappschaft, Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Verband der Ersatzkassen)

Förderung des Deutschen Vitiligo-Bundes in 2010
In 2010 haben wir folgende Förderbeträge erhalten und bedanken uns für diese Unterstützung:
  • DAK Unternehmen Leben 11.500 Euro für die Ausgestaltung des Deutschen Vitiligo-Tages in Erlangen
  • GKV 5.000 Euro Pauschalförderung
  • Techniker-Krankenkasse 3.636 Euro für die Weiterbildung der Selbsthilfegruppenleiter